Banner Webseite Golf Anfangen

Richtlinien für den allgemeinen Spielbetrieb

Diese Richtlinien gelten für den allgemeinen Spielbetrieb im Golfclub Oberstdorf. Bei Turnieren haben ggfs. abweichende Regelungen in den Turnierbedingungen bzw. in den jeweiligen Turnierausschreibungen Vorrang. Zuständiges Entscheidungsgremium ist die Spielleitung. Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln in der aktuellen Version.

A: Allgemeine Richtlinien:

Regeln:
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und dem WHS-Vorgabensystem. Diese Regularien können im Sekretariat eingesehen werden.

Spielleitung / Marshall:
Die Spielleitung besteht aus dem Sportwart des GC Oberstdorf und/oder durch ihn benannte Personen. Der Marshall ist spielunterstützender Begleiter, der für einen geordneten und reibungslosen Spielbetrieb sorgt. Hierzu gehören die Kontrolle der Spielberechtigungen sowie die Einhaltung dieser Richtlinien für den allgemeinen Spielbetrieb (u.a. Golfregeln, Platzregeln, Spielgeschwindigkeit, Etikette und Regelungen zur Schonung des Platzes. Er steht Mitgliedern und Gästen für Informationen zur Verfügung. Der Marshall hat Hausrecht. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist er gegenüber Mitgliedern und Gästen weisungsbefugt.

Datenschutz:
Jede Person, die den Platz des GC Oberstdorf nutzt (bei Minderjährigen ein Erziehungsberechtigter), erklärt sich einverstanden mit einer Verwendung personenbezogener Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Startzeiten und Ergebnislisten in den Medien des GC Oberstdorf mit einer Verwendung von Bild- und Tonmaterial, das während oder nach der Nutzung des Golfplatzes zur Veröffentlichung in den Club-Medien, Platz-Medien oder öffentlichen Publikationen aufgenommen wurde.

B: Platzkennzeichnung/Platzregeln:

1. Aus (Regel 18.2):
Wird durch weiße Pfähle gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden „Aus“ kennzeichnen, haben diese Vorrang. Außerdem ist ein Ball im „Aus“, wenn er auf oder jenseits des Zauns hinter Grün 9 zur Ruhe kommt.

2. Penalty Areas (Regel 17):
Alle durch gelbe oder rote Pfähle und/oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

3. Spielverbotszonen (Regel 2.4):
Sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet und dürfen nicht betreten werden. Liegt der Ball in der Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb der Spielverbotszone, aber die Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.

4. Bunker (Regel 12):
Nach dem Spielen eines Balles aus einem der Bunker muss die Bunkeroberfläche unter Nutzung der vorhandenen Bunkerrechen/Harken durch Einebnen des Sandes wieder in einen spielgerechten Zustand gebracht werden. Anschließend sind die Bunkerrechen/Harken innerhalb der Bunker seitlich in Bereichen abzulegen, in denen sie die Bewegung des Balls am wenigsten beeinträchtigen können.

5. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1):
Boden in Ausbesserung (G.U.R. = Ground under Repair) Jede Fläche, die durch blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Es muss Erleichterung in Anspruch genommen werden.

Unbewegliche Hemmnisse

Sind u.a.: mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen, Abschlagstafeln, Bänke, Papierkörbe, Ballwaschsäulen, alle Vertiefungen und Gräben, die in Drainagen münden, Findlinge im Gelände einschließlich Entfernungsmarkierungen, Erleichterung von Baumwurzeln auf dem Fairway.

6. Verwendung motorisierter Beförderungsmittel:
Die Nutzung von motorisierten Beförderungsmitteln (Golf Carts, etc.) oder von Trolleys (elektrisch und nicht elektrisch) kann von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z. B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden. Bei Verwendung eines E-Carts ist das Befahren der Bereiche der Vorgrüns und der Bunkerkanten (ca. 3 m Abstand vom Grünrand bzw. der Bunkerkante) strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einem Fahrverbot belegt.

7. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7):
Eine Unterbrechung des Spiels in einer gefährlichen Situation (sofortige Unterbrechung) wird durch eine Lautsprecherdurchsage und/oder einen langen Signalton bekanntgegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt drei kurze Töne bekanntgegeben. In beiden Fällen erfolgt die Bekanntgabe der Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt zwei kurze Töne.

Anmerkung:

Unabhängig davon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.

8. Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6):
Von jeder Spielgruppe wird erwartet, dass sie den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe hält. Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie die zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegebenen Richtzeiten (siehe Tabelle) überschritten, so wird die Spielgruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 5.6 angesehen.

SpielformNach 5 LochNach 9 LochNach 12 LochNach 16 LochNach 18 Loch
2-Ball0:56 h1:50 h2:25 h3:14 h3:40 h
3-Ball1:05 h2:10 h2:50 h3:47 h4:17 h
4-Ball1:10 h2:21 h3:06 h4:07 h4:39 h

Strafe für Verstoß:

Verstoß: Ermahnung durch Spielleitung/Marshall
Verstoß: Verwarnung mit Zeitnahme durch Spielleitung/Marshall
Verstoß: Die Spielgruppe muss die nachfolgende Spielgruppe auf Anweisung der Spielleitung/des Marshalls durchspielen lassen
Verstoß: auf Anordnung der Spielleitung/des Marshalls ist die Runde vorzeitig zu beenden

Um dem Spaß am Golfspiel und die Spielgeschwindigkeit zu gewährleisten, wird empfohlen auch in Privatrunden die Abschläge nach dem persönlichen Golf-Leistungsvermögen zu wählen.

z.B. Herren:

HCPI 54 – 37 = rote Abschläge

HCPI 36 – 26,5 = blaue Abschläge

HCPI 26.4 und niedriger = gelbe Abschläge

z.B. bei Damen:

HCPI bis 10 = rote Abschläge

HCPI 9,9 und niedriger = auch blaue Abschläge möglich

9. Greenkeeping/Platzarbeiten
Arbeiten auf dem Platz (Greenkeeper, Platzaufsicht und Turnierorganisation) haben grundsätzlich Vorrang. Es ist besonders zu beachten, dass keine Personengefährdung eintritt. Der Spieler muss sich, um weiterspielen zu können, mit dem Greenkeeper, der Platzaufsicht oder der Turnierorganisation abstimmen (z. B. per Handzeichen).

10. Vorrecht auf dem Golfplatz
An allen Tagen gilt die DGV-Empfehlung dass - unabhängig von der Anzahl der Spieler - die schnellere Gruppe (dies gilt auch für Einzelspieler) das Vorrecht auf dem Platz hat. Dies bedeutet, dass alle Gruppierungen durchspielen lassen müssen, wenn vor ihnen mindestens ein Loch frei ist. Spieler die auf einer regulären Runde unterwegs sind haben aber grundsätzlich Vorrang und müssen von Spielern, die Einschneiden (z.B. an Loch 14 oder Loch 15), immer vorgelassen werden. Unabhängig davon, ob der oder die einschneidende/n Spieler vor sich ein Loch frei haben oder nicht. Wenn absehbar ist, dass Spieler der regulären Runde auflaufen könnten, ist das Einschneiden untersagt.

11. Etikette / Spirit of the Game (Regel 1.2)
Das Golfspiel beruht auf dem ehrlichen Bemühen jedes einzelnen Spielers, nach den Regeln zu spielen und Rücksicht auf andere Spieler zu nehmen. Alle Spieler sollen sich diszipliniert verhalten und jederzeit Höflichkeit und Sportgeist erkennen lassen. Lautes Rufen, geringschätzende Äußerungen oder fehlender Respekt sind auf unseren Plätzen ausdrücklich nicht erwünscht. Ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung ist ebenfalls das Grüßen, auch gegenüber nicht persönlich bekannten Spielern.

12. Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2a):
Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden: Mit dem Cart oder Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren. (Nr. 6) Mit dem Cart oder Trolley über das Abschlagsfeld zu fahren. Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken, Harken/Rechen nicht ordentlich zurückzulegen, Divots nicht zurückzulegen. Das Vorrecht auf den Golfplätzen nicht zu respektieren. (Nr. 10) Fehlverhalten gegenüber dem „Spirit of the Game“. (Nr. 11).

Strafe für Verstoß bei Fehlverhalten:

Verstoß: Ermahnung
Verstoß: Verwarnung
Verstoß: Platzverweis, d.h. sofortige Beendigung der Golfrunde

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

Nutzung der Golfplätze, obwohl die Plätze als „Gesperrt“ gekennzeichnet sind (z.B. Schild vor Tee 1), Personen absichtlich zu gefährden oder zu verletzen, Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen, Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen oder mit einem Cart/Trolley über ein Grün zu fahren, Die Spielverbotszonen an den zu betreten, Metallspikes zu verwenden.

Strafe für Verstoß bei schwerwiegendem Fehlverhalten:

Sofortiger Platzverweis bis hin zu zeitweiser Spielsperre auf dem Platz, die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Bekanntwerden des Vergehens durch die Spielleitung verhängt.

13. Zusätzliche Hinweise:
Auf den Plätzen gibt es zwei Defibrillatoren, einer im Clubhaus und ein weiterer beim Jackermeier Hof in der Nähe von Grün 4 bzw. Grün 12.

Wetterschutzhütten befinden sich am Moosloch (Bahn 8) und an Schallar´s Rueh (Grün Bahn 2).
Bitte beachten: Ein Blitzschutz ist bei der Hütte an Bahn 2 nicht nachgewiesen, Lebensgefahr bei Blitzeinschlag ist nicht auszuschließen!

Entfernungsmarkierungen sind durch Findlinge am Spielfeldrand dargestellt und gelten Anfang Grün: 100 m Weiß, 150 m Rot, 200 m Gelb. Ein Hole in One wird auf der Ehrentafel erfasst, wenn es im Beisein eines Zeugen erzielt wurde. Der Förderverein des Golfsports Bad Abbach e.V. würde sich in diesem Zusammenhang über eine Spende freuen. Sonderplatzregeln werden am Infoboard und/oder beim Starter am ersten Abschlag kommuniziert.

Stand 17.08.2026

Wir verwenden Cookies und andere Technologien.
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie- und Datenschutzeinstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Google Analytics
Verwendungszweck: Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens. Dieser Anbieter kann Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR/der EU übertragen, speichern oder verarbeiten. Diese Länder haben möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann eingeschränkt oder nicht möglich sein.

Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

Verwendete Technologien: Cookies.

verwendete Cookies:, gat, gid, _ga, _gat, _gid

verwendete Cookies:
  • _ga: Speicherung der Sitzung eines Nutzers.
  • _gid: Speicherung der Sitzung eines Nutzers innerhalb eines Tages.
  • _gat: Speicherung der Performance-Daten der Sitzung eines Nutzers.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 730 Tage gespeichert.

Rechtsgrundlage: Einwilligung (DSGVO 6.1.a)

Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1
Website
Verwendungszweck: Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können.

Anbieter: Diese Cookies werden von Golfclub Oberstdorf auf Basis des eingestezten Redaktionssystems Tramino angeboten.

verwendete Cookies:
  • TraminoCartSession:Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website.
  • TraminoSession: Speicherung der Sitzung eines Besuchers.
  • Consent: Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse (kein Opt-Out möglich) (DSGVO 6.1.f)
Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Externer Videodienst YouTube
Verwendungszweck: Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können. Dieser Anbieter kann Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR/der EU übertragen, speichern oder verarbeiten. Diese Länder haben möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann eingeschränkt oder nicht möglich sein.

Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

verwendete Cookies:
  • VISITOR_INFO1_LIVE: Speicherung der Performance-Parameter eines Nutzers.
  • YSC: Speicherung der Sitzung eines Nutzers für die Videointeraktion.
  • PREF: Speicherung der Nutzereinstellungen.
  • IDE: Speicherung für Werbung und Messung von Anzeigen.
  • CONSENT: Speicherung der Cookie-Einwilligung.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.

Rechtsgrundlage: Einwilligung (DSGVO 6.1.a)

Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de
Externer Videodienst Vimeo
Verwendungszweck: Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können. Dieser Anbieter kann Ihre personenbezogenen Daten außerhalb des EWR/der EU übertragen, speichern oder verarbeiten. Diese Länder haben möglicherweise nicht das gleiche Datenschutzniveau und die Durchsetzung Ihrer Rechte kann eingeschränkt oder nicht möglich sein.

Anbieter: Vimeo.com, Inc., 330 West 34th Street, 5th Floor, New York 10001, USA

verwendete Cookies:
  • vuid: Speicherung der Sitzung eines Nutzers.
  • player: Speicherung der Nutzereinstellungen am Player.
  • _abexps: Speicherung von Informatioenbei A/B-Tests zur Optimierung des Players.
  • continous_play_v3: Speicherung von Player-Einstellungen.
Speicherdauer: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Rechtsgrundlage: Einwilligung (DSGVO 6.1.a)

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy